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Fördermöglichkeiten

Sie interessieren sich für eine Aus- oder Weiterbildung beim Institut für EEG-Neurofeedback IFEN. Aber welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wir haben hier eine Auswahl zusammengestellt. Ob Sie davon profitieren können, hängt von unterschiedlichen Faktoren und Kriterien der jeweiligen Fördereinrichtung ab.

Fördermöglichkeiten Übersicht

Auf der Internetseite der Arbeitsagentur finden Sie eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten im Bundesgebiet:

» zur Übersicht bei der Arbeitsagentur


Bundesweite Förderungen

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Bildungsscheck

Förderung durch das Bundesprogramm Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der Kosten.

Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Einen ersten Überblick bietet Ihnen der Vorab‑Check!

Holen Sie sich einen Prämiengutschein in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins ist immer ein persönliches Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Finden Sie die nächste Beratungsstelle unter: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen.

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie

  • einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein),
  • einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen - bei Selbständigen z. B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid) und
  • einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr.

Lösen Sie den Prämiengutschein bei uns ein

Mit dem Prämiengutschein können Sie sich bei uns anmelden. Sie zahlen nur einen Teil der Kosten. Wir kümmern uns um den Rest.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Weitere Informationen und Kontakt:

www.bildungspraemie.info

www.facebook.com/bildungspraemie

Kostenfreie Hotline: 0800 -26 23 000

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Beratungsstellen im Überblick

weitere Infos dazu


Fördermöglichkeiten nach Bundesländern

Baden-Württemberg

Förderprogramm für Fachkurse

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Fachkurse der beruflichen Weiterbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Die angebotenen Fachkurse müssen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur beruflichen Anpassung an die technische Entwicklung, zu erfolgreichem Management oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln.

Wer wird gefördert?

Beschäftigte aus rechtlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmer/innen, Freiberufler/innen, Wiedereinsteiger/innen, Gründungswillige und Ausbilder/innen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, da die Mittel für dieses Programm ausgeschöpft sind.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Teilnahmegebühr in Höhe von 30 Prozent.
Informationen: Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg

Bayern

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen

Inhaltlich müssen die Weiterbildungsvorhaben den aktuellen technischen, fachlichen und methodischen Anforderungen entsprechen und neue Berufsbilder und marktrelevante Zertifikate berücksichtigen.

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung aktueller beruflicher Standards oder dem Erwerb von Qualifikationen und anderer nachgefragter Profile in branchen- und betriebsnahen Bereichen.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (PDF)

Berlin

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.

Wer wird gefördert?

Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt
Informationen: Bildungsurlaub Berlin

Brandenburg

Bildungsscheck, Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte

Mit dem neuen „Bildungsscheck Brandenburg“ fördert das Land berufliche Weiterbildungen, die mehr als 715 Euro kosten und spätestens am 31.3.2015 abgeschlossen sind. Im laufenden Kalenderjahr wird nur ein Weiterbildungsscheck ausgestellt. Er darf nicht für mehrere Kurse gesplittet werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Höhe der Förderung: Der Bildungsscheck deckt höchstens 70 Prozent der Kursgebühren ab. Es gibt keine Förderhöchstgrenze. Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Informationen: Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg oder Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Bremen

Bremer Weiterbildungscheck

Der „Bremer Weiterbildungsscheck“ fördert die berufsbezogene Fortbildung. Es gibt Zuschüsse für Kurse und Seminare, die Wissen, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten vermitteln. Auch Weiterbildungsangebote, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, fallen darunter.

Wer wird gefördert?

Die Antragsteller müssen in Bremen wohnen oder arbeiten, Unternehmen müssen in dem Bundesland gemeldet sein. In Frage kommen Angestellte, Selbstständige und Arbeitssuchende mit einem maximalen Bruttojahreseinkommen von 25.600 Euro.

Höhe der Förderung: Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500 Euro jährlich. Das Land Bremen zahlt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, den Rest muss der Antragsteller oder sein Arbeitgeber aufbringen. Für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden bis zu 70 Prozent der Kosten übernommen.
Informationen: Stadt Bremen

Hamburg

Bildungsurlaub und Weiterbildungsbonus

Berufliche Weiterbildung – zum Beispiel während eines Bildungsurlaubs – soll Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Außerdem fördert der Hamburger Weiterbildungsbonus die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.

Wer wird gefördert?

Alle Arbeiter/innen, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben das Recht auf maximal zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen. Zielgruppe des Weiterbildungsbonus‘ sind Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, wobei der Schwerpunkt auf gering Qualifizierten, Menschen mit Migrationshintergrund, Beschäftigten in Elternzeit und Alleinerziehenden liegt. Ausgenommen sind Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Höhe der Förderung: Gefördert werden 50 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. Abhängig von der Zielgruppe beträgt der Eigenanteil bis zu 50 Prozent.

Informationen: Bildungsurlaub Hamburg und PUNKT Bildungsmanagement

Hessen

Bildungsurlaub

Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der in Hessen Beschäftigten. Sie haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen.

Wer wird gefördert?

Anspruch auf Bildungsurlaub haben u.a. in Hessen beschäftigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt für bis zu fünf Arbeitstage
Informationen: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellung

Die Seminare im Rahmen des Bildungsurlaubes sollen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung dienen oder zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren.

Wer wird gefördert?

Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, können im Jahr für fünf Tage von Ihrer Tätigkeit freigestellt werden.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt
Informationen: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales

Niedersachsen

Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)

In Niedersachsen werden Projekte zur Stärkung der Weiterbildungsinfrastruktur für den Mittelstand und zur beruflichen Weiterbildung einzelner Beschäftigter durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen müssen überbetrieblich ausgerichtet sein, allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln, zum Strukturwandel beitragen und sich auf die Vermittlung von Fachkompetenz, Sozialkompetenz oder Methodenkompetenz beziehen.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Stunde und Teilnehmer.
Informationen: IWiN

Nordrhein-Westfalen

Bildungsschecks

Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zu höherwertiger beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten.

Wer wird gefördert?

Einzelne Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Für die Inanspruchnahme von Bildungsschecks ist die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich.
Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 50 Prozent bis zu 2.000 Euro zu den Weiterbildungskosten.  
Informationen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW

Rheinland-Pfalz

QualiScheck

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten jeglichen Alters an individuellen Weiterbildungsmaßnahmen durch Bildungsgutscheine (QualiScheck). Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten zu erhalten, zu erweitern und der technischen Entwicklung anzupassen oder einen Beitrag für deren beruflichen Aufstieg zu leisten.

Wer wird gefördert?

Antragsteller müssen in Rheinland-Pfalz gemeldet sein oder dort arbeiten. In Frage kommen auch geringfügig Beschäftigte, Kleinunternehmer und Freiberufler sowie Angestellte im öffentlichen Dienst.
Höhe der Förderung: Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung, den Rest muss jeder selbst aufbringen. Die Weiterbildung muss bis Ende 2014 abgeschlossen sein. Die Förderhöchstgrenze für den Zuschuss liegt bei 500 Euro jährlich. Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Informationen: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Saarland

Bildungsfreistellung

Die Freistellung kann für Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Überwiegend im Saarland Beschäftigte, Beamte, Richter/innen und Auszubildende haben jährlich Anspruch auf bis zu sechs Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung. 
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt für höchstens drei Arbeitstage
Informationen: Ministerium für Bildung und Kultur

Sachsen

Weiterbildungsscheck Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte, unter anderem Projekte der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Seit Mai 2010 vergibt das Land Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung.

Auch arbeitslose Nichtleistungsempfänger werden seit August 2012 gefördert, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder arbeitslose Nichtleistungsempfänger mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Höhe der Förderung: Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von höchstens 2.500 Euro erhalten 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 2.500 und 4.150 Euro erhalten 50 Prozent der Kosten, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Alter über 50 Jahre; in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit; bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses. Arbeitslosen Nichtleistungsempfängern werden 80 Prozent der Kosten erstattet, wobei die Kosten der Weiterbildung mindestens 650 Euro betragen müssen. Für beide Zielgruppen gilt: Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet. Weiterbildungsschecks können grundsätzlich nur für Vorhaben beantragt werden, die spätestens Ende September 2014 enden.
Informationen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und bildungsmarkt-sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Bildungsfreistellung

In Sachsen-Anhalt haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für berufliche Weiterbildung.

Wer wird gefördert?

Alle Beschäftigten, die ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, außer Beamten, Richtern, Soldaten und Zivildienstleistenden. Der Arbeitgeber kann den Sonderurlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt durch den Arbeitgeber.
Informationen: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Bildungsfreistellung

Das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein sichert das Recht jedes Menschen auf Weiterbildung und umfasst gleichrangig die allgemeine, politische und berufliche Bildung.

Wer wird gefördert?

Alle Beschäftigte in Schleswig-Holstein
Höhe der Förderung: Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt für bis zu fünf Arbeitstage
Informationen: Landesregierung Schleswig-Holstein

Thüringen

Bildungsfreistellung

Ein Anspruch auf Bildungsurlaub soll in Thüringen gesetzlich beschlossen werden. Arbeitnehmer sollen in Zukunft fünf Tage pro Jahr für Bildungsmaßnahmen freigestellt werden können: für arbeitsweltbezogene Weiterbildung und für gesellschaftspolitische Bildung.

Wer soll gefördert werden?

Arbeitnehmer, Auszubildende und in Heimarbeit Beschäftigte, die mindestens sechs Monate beschäftigt sind und deren Arbeitsstätte in Thüringen liegt oder deren Arbeitgeber seinen Firmensitz in Thüringen hat.

Höhe der geplanten Förderung: Bezahlte Bildungsfreistellung für bis zu fünf Tage jährlich

Informationen: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Stand 05.06.2014 - Quelle Agentur für Arbeit


Fördermöglichkeiten Österreich

Oberösterreich

Bildungskonto Oberösterreich

50% Förderung für alle Bildungsmaßnahmen des IFEN durch das Land Oberösterreich.

weitere Infos dazu

 

Niederösterreich

IFEN zertifiziert vom AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG.

Bildungsförderung

Infos und Antrag für die NÖ Bildungsförderung


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